Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Schulordnung“ genannt)

Diese Schulordnung regelt die Geschäftsbeziehung zwischen HUNDFAIRBUNDEN – Training für Hund und Mensch, Tanja Stief (Fachkraft für Hundeerziehung und Ausbildung u.g. Ausbilderin) Remmengutweg 10 A, 66539 Neunkirchen und den Teilnehmern mit ihren Vierbeinern (u.g.Kunde)

Die angebotene Dienstleistung der Ausbilderin Tanja Stief hat das Ziel dem Kunden
Inhalte und Trainingsangebote für den Alltag mit Hund zu vermitteln. Mit der Anmeldung und Teilnahme an den Angeboten von HUNDFAIRBUNDEN wird die Schulordnung anerkannt.
Die Bezahlung ist grundsätzlich im Voraus, spätestens vor Beginn der ersten Trainingseinheit, zu entrichten.

Zahlungsmöglichkeiten sind entweder Bar, per PayPal (info@hundfairbunden.de) oder Vorabüberweisung auf das Bankkonto:

Tanja Stief
DE03 5919 0000 0124
897009 Bank 1 Saar

Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt pro angefangene, gebuchte und vereinbarte Unterrichtsstunde.
Nimmt der Kunde einen Unterrichtstermin nicht oder zu spät wahr, besteht kein (auch kein anteiliger) Erstattungsanspruch gegenüber dem Dienstleister.
Die Stornierung eines vereinbarten Termins ist bis zu 24 Stunden vor der vereinbarten Zeitstunde des Termines möglich.Bei kurzfristiger Absage von Einzelterminen behält sich der Dienstleister vor 50% der Trainingsgebühr zu berechnen, bei ausbleibender Absage kann der vollständige Betrag berechnet werden.

Stempelkarten Gruppentraining (50-60 min/Einheit)
Eine Fünferkarte ist ab dem Kaufdatum 2 Monate gültig. Zehnerkarten behalten 4 Monate ihre Gültigkeit.

Die Häufigkeit der Teilnahme an den Angeboten ist unbegrenzt, für die Dauer der Gültigkeit.
So kann auch an mehreren Trainingsangeboten innerhalb einer Woche teilgenommen und die Stempelkarte für gleichwertige Trainingseinheiten genutzt werden.

Stempelkarten Hundespielplatz (60 min/Einheit)
Fünferkarten haben hierbei eine Gültigkeit von 3 Monaten und Zehnerkarten behalten 6 Monate ihre Gültigkeit. Die Teilnahme am Hundespielplatz ist nur nach vorheriger Anmeldung und 2x pro Woche möglich. Die jeweilige Anmeldung für den ausgewählten Termin erfolgt über eine WhatsApp-Gruppe. Die Teilnahme an diesem Angebot setzt keine Teilnahme an anderen Angeboten von HUNDFAIRBUNDEN voraus!
Eine Verlängerung der Gültigkeit von allen Stempelkarten ist nur in Ausnahmefällen, wie z.B. Trainingsausfall durch Läufigkeit, möglich und Bedarf einer individuellen Vereinbarung.
Bei Ausfall von Trainingsstunden durch den Dienstleister (bspw. durch Urlaub, Feiertage oder Krankheit) wird die entsprechende Zeit an die Gültigkeit angehängt!
Stempelkarten Einzeltraining (60 min/Einheit).
Fünferkarten für Einzeltrainings haben ab dem Kaufdatum eine Gültigkeit von 8 Monaten. Nach dem Zeitraum der Gültigkeit der Stempelkarten verfallen nicht genutzte Stunden.
Erstattungsansprüche gegen den Dienstleister bestehen nicht.
Für alle Stempelkarten gilt:
Stempelkarten sind nicht auf Dritte übertragbar.

Kurse/Veranstaltungen/Share the Trainer (STT)

Kosten und Gebühren für Kurse, Veranstaltungen & STT sind im Voraus zu entrichten. Es erfolgt eine Zahlungsinformation des Dienstleisters mit einer vorgegebenen Zahlungsfrist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bezahlung, wird die Platzreservierung / Anspruch auf Teilnahme aufgehoben. Mit dem Eingang der Zahlung ist die Buchung verbindlich und es besteht nicht grundsätzlich ein Anspruch auf Erstattung bei Rücktritt!
Die jeweiligen Preise sind der aktuellen Preisliste, den Trainingsangeboten auf der Homepage (www.hundfairbunden.de) und/oder der jeweiligen Ausschreibung zur Veranstaltung zu entnehmen.

Bei Einzeltraining wird die Anfahrt zum Trainingsort wird pro gefahrenen KM des Dienstleisters mit Euro 0,50 berechnet.

Mit Anmeldung und Teilnahme am Unterricht von HUNDFAIRBUNDEN bestätigt der Kunde, dass der Hund über einen Grundimpfschutz gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Tollwut verfügt und das eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Der Kunde versichert weiterhin das sein Hund entwurmt, frei von Ungeziefer und ansteckenden Krankheiten ist.
Auf Anfrage müssen die entsprechenden Unterlagen dem Dienstleister vorgelegt werden.
Erkrankungen, Beschwerden, krankheitsbedingte Einschränkungen oder sonstige Auffälligkeiten des Tieres sind spätestens vor Beginn der Unterrichtsstunde dem Dienstleister mitzuteilen.
Hier liegt es dann im Ermessen des Dienstleisters bei bestehenden Erkrankungen, ungeklärten gesundheitlichen Problemen oder aber aus tierschutzrechtlichen Gründen, die Teilnahme am Unterricht abzulehnen. Läufige Hündinnen können, ab Beginn der Läufigkeit, für die Zeit von mindestens 3 Wochen nicht am Gruppentraining teilnehmen.
Die Dienstleister sind vom Kunden über Verhaltensauffälligkeiten / Besonderheiten des Hundes bei der Anmeldung zu informieren. Diese Information hat schriftlich zu erfolgen.
Die Teilnahme an Veranstaltungen von HUNDFAIRBUNDEN erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers mit Hund, dies zählt auch für etwaige Begleitpersonen.
Die Dienstleisterin Tanja Stief haftet nicht für vom Kunden oder seinem Hund entstandenen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt auch im Fall der einfachen Fahrlässigkeit.
Dem Kunden ist es untersagt, während des Trainings gefertigte Bild- und/oder Tonaufnahmen ohne schriftliche Genehmigung des Dienstleisters zu veröffentlichen.
Der Dienstleister behält sich vor, Video- und Fotoaufnahmen, die während des Trainings entstehen, zu veröffentlichen. Sollte dies nicht erwünscht sein sollte dies vor Trainingsteilnahme mitgeteilt werden!